Wie funktioniert das Erbrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten?
In den Vereinigten Arabischen Emiraten folgt die Nachlassverwaltung Regeln, die diejenigen überraschen können, die an westliche Systeme gewöhnt sind. Viele ausländische Investoren wissen nicht, dass ohne ein registriertes Testament ihr Vermögen nach der Scharia verteilt werden kann, unabhängig von Religion oder Nationalität. Dieser Artikel beleuchtet, wie die Erbfolge in den VAE funktioniert, welche Risiken ein fehlendes Testament birgt und wie du dein Vermögen rechtmäßig und sicher schützen kannst.
Islamische Erbfolge: Regeln und Anwendung
Stirbt eine Person ohne Testament, wird ihr Nachlass automatisch nach der Scharia aufgeteilt, ohne Raum für persönliche Entscheidungen:
- Männliche Kinder erhalten den doppelten Anteil weiblicher Kinder.
- Der überlebende Ehepartner erhält, wenn Kinder vorhanden sind, möglicherweise nur ⅛ des Nachlasses.
- Brüder, Schwestern und andere Verwandte können feste Anteile erben, auch wenn der Verstorbene sie nicht gewählt hätte.
Was passiert, wenn der Verstorbene kein Muslim ist?
Auswanderer, die ohne Testament sterben, können immer noch der Scharia unterliegen, es sei denn, die Erben beantragen formell die Anwendung des Rechts des Heimatlandes des Verstorbenen. Ohne ein registriertes Testament kann dieser Antrag langwierig und komplex sein.
Die Risiken, ohne Testament in den VAE zu sterben
- Lange Verzögerungen und hohe Kosten: Die Nachlassabwicklung kann Monate oder Jahre dauern.
- Zwangsausschüttung: Begünstigte, die du nicht gewählt hast, können erben.
- Möglicher Ausschluss von Ehepartner oder minderjährigen Kindern, wenn Anweisungen unklar sind.
So schützt du dein Vermögen
Die Registrierung eines Testaments bei einem lokalen Gericht ist der einzige Weg, um sicherzustellen, dass deine Wünsche respektiert werden. Der Prozess umfasst:
- Das Testament mit professioneller Unterstützung aufsetzen.
- Übersetzung und Legalisierung, falls es nicht auf Arabisch oder Englisch ist.
- Offizielle Registrierung zur Sicherung der Rechtsgültigkeit.




