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Der vollständige Leitfaden zur Testamentserstellung in den VAE

Ein Testament in den VAE erstellen: Der vollständige Leitfaden für Dubai & Abu Dhabi

Ein Testament in den VAE zu erstellen ist einer der wichtigsten rechtlichen Schritte für Expats, Familien, Unternehmer und Immobilieneigentümer, die in Dubai und Abu Dhabi leben. Es ist nicht länger etwas, das nur mit vermögenden Personen oder komplexen Nachlässen in Verbindung gebracht wird. Im heutigen VAE ist ein ordnungsgemäß vorbereitetes und registriertes Testament ein praktisches Schutzinstrument. Es hilft zu klären, wie Vermögenswerte verteilt werden sollen, wer für die Ausführung der Wünsche des Erblassers verantwortlich sein soll und wie eine Familie unnötige rechtliche Unsicherheiten in einer schwierigen Zeit vermeiden kann.

Der rechtliche Rahmen hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert, insbesondere für Nicht-Muslime. Die wichtigste Entwicklung war die Einführung des Bundesdekretgesetzes Nr. 41 von 2022 über den zivilen Personenstand, das für nicht-muslimische VAE-Bürger und nicht-muslimische Ausländer mit Wohnsitz im Land gilt. Dieses Gesetz schuf eine klarere und modernere Struktur für Familienangelegenheiten, einschließlich Erbschaft und Testamente. Gemäß Artikel 11 des Gesetzes hat ein nicht-muslimischer Erblasser das Recht, ein Testament zu hinterlassen, das den gesamten in den VAE befindlichen Geldbetrag für jeden, den er wählt, abdeckt, vorbehaltlich der geltenden Kontrollen. Derselbe Artikel erklärt auch, dass in Ermangelung eines Testaments die Hälfte des Nachlasses an den Ehepartner geht und die andere Hälfte zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt wird, ohne Unterschied zwischen männlich und weiblich.

Genau deshalb sollte ein Testament in den VAE nicht aufgeschoben werden. Ein registriertes Testament wandelt eine private Absicht in ein durchsetzbares Rechtsdokument um. Ohne ein solches kann der Nachlass immer noch gemäß dem gesetzlich festgelegten Standardrahmen verteilt werden. Das mag für einige Familien akzeptabel sein, kann aber auch zu Ergebnissen führen, die nicht den tatsächlichen Wünschen des Verstorbenen entsprechen. Für jeden, der Kinder, Immobilien, Bankkonten, Geschäftsinteressen oder grenzüberschreitende Vermögenswerte besitzt, kann das Vertrauen auf Standardregeln anstelle einer klaren Planung unnötige Komplikationen für die Hinterbliebenen verursachen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Registrierung. Das VAE-System behandelt die Testamentserstellung und die Testamentsregistrierung nicht als dasselbe. Die Erstellung erzeugt den Text, aber die Registrierung verleiht dem Dokument formale Rechtskraft innerhalb des anwendbaren Rahmens. Das Justizministerium von Abu Dhabi erklärt, dass für nicht-muslimische Testamente der Prozess die Online-Einreichung des Antrags, die Überprüfung der Akte, die Zahlung der entsprechenden Gebühren und anschließend die Vereinbarung eines Termins zur notariellen Beglaubigung des Testaments per Videoanruf umfasst. Dieselbe offizielle Anleitung bestätigt auch, dass es ein spezielles Testamentsformular gibt und dass Geld und Eigentum außerhalb der VAE ebenfalls vererbt werden können. In den umfassenderen FAQs des Zivilfamiliengerichts von Abu Dhabi weist das ADJD ferner darauf hin, dass Formulare sowohl auf Arabisch als auch auf Englisch verfügbar sind.

Für Einwohner, die sich über Abu Dhabi registrieren lassen möchten, ist dies besonders relevant, da der Prozess strukturiert, digitalisiert und zugänglich ist. Dies hat Abu Dhabi zu einer der praktischsten Optionen für viele Expats gemacht, die ein zweisprachiges Testament wünschen, das mit einem offiziellen Zivilgerichtsverfahren abgestimmt ist. Dies ist auch einer der Gründe, warum Plattformen wie EasyWill immer relevanter geworden sind: Sie helfen, die Vorbereitungsphase zu vereinfachen, während sie gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen der VAE und den Verfahrensstandards des Zivilfamiliengerichts von Abu Dhabi entsprechen.

Dubai bietet auch einen wichtigen Weg für die Nachlassplanung von Nicht-Muslimen. Der DIFC Courts Wills Service gibt an, dass er die DIFC Courts Wills Registry für Nicht-Muslime administrativ unterstützt und dass sein System darauf ausgelegt ist, sicherzustellen, dass VAE-Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen registrierter Testamente verteilt werden. Gemäß den offiziellen Materialien der DIFC Courts unterstützt der Dienst verschiedene Testamentsstrukturen, darunter vollständige Testamente, Immobilientestamente, Finanzvermögenstestamente, Unternehmertestamente, digitale Vermögenstestamente und Vormundschaftstestamente. Die DIFC Wills FAQ erklärt auch, dass der Rahmen durch das Dubai Law Nr. 15 von 2017 geregelt ist und darauf abzielt, gerichtliche Sicherheit mit operativer Effizienz zu verbinden.

Das bedeutet, dass bei der Diskussion über die Erstellung eines Testaments in den VAE die Frage nicht nur ist, ob jemand ein Testament benötigt, sondern auch, welcher Registrierungsweg am besten zu seinen Umständen passt. Abu Dhabi könnte diejenigen ansprechen, die einen zivilgerichtlichen Weg mit zweisprachigen Formularen und Video-Notarisierung wünschen. Dubai könnte diejenigen ansprechen, die den DIFC-Rahmen bevorzugen, insbesondere wenn es spezifische Vermögenswerte, Geschäftsinteressen oder Vormundschaftsüberlegungen gibt, die zu den verfügbaren Testamentskategorien passen. Die richtige Wahl hängt vom Wohnsitz, der Familienstruktur, dem Vermögensprofil und den persönlichen Prioritäten ab.

Vormundschaft ist ein weiteres Thema, das ernsthafte Aufmerksamkeit verdient. Ein Testament handelt nicht nur davon, wer Geld oder Eigentum erhält. Für Eltern geht es auch darum, klare Absichten für minderjährige Kinder auszudrücken. Die offizielle DIFC Full Will guidance bestätigt, dass ein vollständiges Testament Vormundschaftsbestimmungen enthalten kann und dass ein separates Vormundschaftstestament auch im DIFC-System verfügbar ist. Das ist wichtig, denn Nachlassplanung ist nicht nur eine finanzielle Übung; es ist eine Familienschutzübung. Je präziser das Dokument, desto weniger Unsicherheit müssen geliebte Menschen später ertragen.

In praktischer Hinsicht sollte die Erstellung eines Testaments in den VAE als Teil einer umfassenderen Nachlassplanungsstrategie angegangen werden. Das Testament sollte den Erblasser klar identifizieren, Begünstigte benennen, Testamentsvollstrecker ernennen, die relevanten Vermögenswerte beschreiben, gegebenenfalls die Vormundschaft regeln und dann bei der zuständigen Behörde registriert werden. Es sollte auch regelmäßig überprüft werden. Ein vor Jahren verfasstes Testament spiegelt möglicherweise nicht mehr die aktuellen Familienbeziehungen, Geschäftsanteile, den Aufenthaltsstatus oder den Immobilienbesitz wider. Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern, der Erwerb eines Unternehmens oder der Kauf von Immobilien sind alles Ereignisse, die eine Aktualisierung rechtfertigen können.

Die wichtigste Erkenntnis ist einfach: Die VAE bieten heute ein weitaus moderneres und strukturierteres rechtliches Umfeld für nicht-muslimische Testamente, als viele Menschen immer noch annehmen. Die Verfügbarkeit eines rechtlichen Rahmens entbindet jedoch nicht von der Notwendigkeit persönlichen Handelns. Ein Testament schützt nur, wenn es korrekt vorbereitet und ordnungsgemäß registriert ist. Für Familien, die in Dubai oder Abu Dhabi leben, ist eine frühzeitige Planung daher keine optionale Verwaltungsaufgabe, sondern eine verantwortungsvolle rechtliche Entscheidung. Letztendlich geht es bei der Erstellung eines Testaments in den VAE darum, Wünsche in Gewissheit umzuwandeln, zukünftige Streitigkeiten zu reduzieren und deiner Familie Klarheit zu verschaffen, wenn sie diese am dringendsten benötigt.

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Wichtiges VAE-Update für 2026

Erbenlose Vermögenswerte können einer gemeinnützigen Stiftung zugewiesen werden und Bankkonten können nach dem Tod eingefroren werden.
Ab dem 1. Januar 2026 stellt das Zivilrecht der VAE klar, dass „erbenlose“ Vermögenswerte an eine von der zuständigen Behörde verwaltete Stiftung (Waqf) übertragen werden können, wenn ein Expat ohne rechtlich identifizierbare Erben stirbt. In den VAE können Bankkonten – sogar Gemeinschaftskonten – eingefroren werden, sobald ein Todesfall gemeldet wird, bis ein Gerichtsbeschluss vorliegt.
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