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Wichtiges VAE-Update für 2026

Erbenlose Vermögenswerte können einer gemeinnützigen Stiftung zugewiesen werden und Bankkonten können nach dem Tod eingefroren werden.
Ab dem 1. Januar 2026 stellt das Zivilrecht der VAE klar, dass „erbenlose“ Vermögenswerte an eine von der zuständigen Behörde verwaltete Stiftung (Waqf) übertragen werden können, wenn ein Expat ohne rechtlich identifizierbare Erben stirbt. In den VAE können Bankkonten – sogar Gemeinschaftskonten – eingefroren werden, sobald ein Todesfall gemeldet wird, bis ein Gerichtsbeschluss vorliegt.
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